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Forschungszulage bis zu vier Jahre rückwirkend. Kostenfreies Erstgespräch
Förderwerk Bodensee

Fördermittel, die Ihnen ohnehin zustehen.

Forschungszulage und geförderte Weiterbildung. Wir prüfen, rechnen und beantragen.

Kostenfrei, etwa 30 Minuten, ohne Unterlagen im Vorfeld.

35 % für kleine und mittlere Unternehmen bis 4,2 Mio. € Zuschuss pro Jahr 4 Jahre rückwirkend 100 % Lehrgangskosten möglich

Was kommt für Sie heraus?

50.000 € 400.000 € 3 Mio. €
Forschungszulage pro Jahr 168.000 €
davon Gemeinkostenpauschale 28.000 €

Überschlag nach §§ 3 und 4 FZulG, Stand 2026. Höchstbetrag 4,2 Mio. € Zuschuss pro Jahr. Unverbindlich.

Für Entwicklung

Forschungszulage

Ein Rechtsanspruch nach dem Forschungszulagengesetz, kein Wettbewerb um Budgets. Gefördert wird Entwicklung, deren Ergebnis zu Beginn technisch ungewiss war.

bis 4,2 Mio. € Zuschuss pro Jahr, der Höchstbetrag für kleine und mittlere Unternehmen
35 % Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen, sonst 25 %
20 % Gemeinkostenpauschale obendrauf
4 Jahre rückwirkend beantragbar

Das übernehmen wir

  • Projektabgrenzung und Kostenaufstellung
  • Vorhabenbeschreibung für die Bescheinigungsstelle
  • Rückfragen bis zur Bescheinigung
  • Abstimmung mit Ihrer Steuerkanzlei

Typische Mandanten

  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Elektronik und Sensorik
  • Software und IT
  • Medizin- und Labortechnik
  • Kunststoff und Verfahrenstechnik
  • Zulieferer und Sonderfertigung

§ 3 und § 4 FZulG, Stand 2026. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet, ein Überhang wird ausgezahlt, es fließt also auch in Verlustjahren Geld. Für die Eigenleistung von Gesellschafter-Geschäftsführern gilt ein Stundensatz von 100 Euro.

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Für Qualifizierung

Geförderte Weiterbildung

§ 82 SGB III bezuschusst die Lehrgangskosten und den Lohn während der Ausfallzeit. Wir vermitteln den zugelassenen Träger und stellen den Antrag.

BetriebLehrgangLohn
unter 50 Beschäftigte 100 % 75 %
50 bis unter 500 50 % 50 %
500 und mehr 25 % 25 %

§ 82 Abs. 2 und 3 SGB III. Fünf Prozentpunkte mehr bei Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Volle Übernahme auch unter 500 Beschäftigten, wenn die Person 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist.

Fünf Bedingungen

  • Mehr als 120 Stunden Dauer
  • Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen
  • Keine reine Anpassungsfortbildung
  • Berufsabschluss mindestens zwei Jahre her
  • Antrag vor dem ersten Kurstag

Wir sind kein Bildungsträger. Wir wählen den zugelassenen Träger aus, vermitteln die Maßnahme und stellen den Antrag beim Arbeitgeberservice.

Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt sein, siehe § 324 Abs. 1 SGB III. Vier bis sechs Wochen Vorlauf einplanen.

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Der Ablauf

Vier Schritte, ein Ansprechpartner.

Erstgespräch

Kostenfrei, 30 Minuten. Wir schätzen Ihr Potenzial ein.

Projektabgrenzung

Wir trennen Entwicklung von Routine. Hier entscheidet sich die Höhe.

Antrag

Vorhabenbeschreibung an die Bescheinigungsstelle, Rückfragen inklusive.

Auszahlung

Kostenaufstellung an Ihre Steuerkanzlei, wir begleiten bis zur Gutschrift.

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Julian Ajdari, Geschäftsführer

Wer dahintersteht

Die meisten halten ihre Entwicklung für Tagesgeschäft und ihre Weiterbildung für einen Kostenblock. Für beides liegt Geld bereit. Ob es fließt, hängt an der Beschreibung und an der Frist.

Julian AjdariGeschäftsführer

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wir forschen doch gar nicht.

Gefördert wird nicht Grundlagenforschung, sondern Entwicklung, deren Ergebnis zu Beginn technisch ungewiss war. Bei den meisten heißt das intern schlicht Entwicklung.

Was kostet die Zusammenarbeit?

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Danach eine feste Pauschale bei Antragstellung und ein erfolgsabhängiger Anteil. Beides schriftlich vor der Beauftragung.

Sind Sie Bildungsträger?

Nein. Wir vermitteln nach AZAV zugelassene Träger und übernehmen den Antrag.

Ersetzen Sie unseren Steuerberater?

Nein. Der Festsetzungsantrag beim Finanzamt bleibt bei Ihrer Kanzlei. Wir liefern Vorhabenbeschreibung und Kostenaufstellung zu.

Wie viel geht maximal?

Bis zu 4,2 Mio. € Zuschuss pro Jahr für kleine und mittlere Unternehmen. Bei verbundenen Unternehmen gilt diese Grenze für den Verbund insgesamt, nicht je Gesellschaft.

Wie lange dauert es?

Forschungszulage vier bis acht Monate. Weiterbildung vier bis sechs Wochen bis zur Bewilligung.

Auch ohne Gewinn?

Ja. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet, der Überhang wird ausgezahlt.

Was müssen wir tun?

Zwei Termine mit der technischen Leitung, dazu Stunden- und Personaldaten. Schreiben tun wir.

Erstgespräch

Kostenfrei, unverbindlich, 30 Minuten.

Danach kennen Sie Ihre Spanne. Wenn nichts dabei ist, sagen wir das im selben Gespräch.

Rückruf anfordern

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.